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Publishing Romania » Bewerbung

Publishing Romania
ist ein Finanzierungsprogramm, das 2007 gestartet wurde und sich vornimmt, den freien Umlauf von Werken der rumänischen Kultur durch Verlags- und Publikationsprojekte zu unterstützen. Das Programm gliedert sich in zwei Abteilungen mit spezifischen Zielen und Kriterien zur Auswahl der Projekte.

Abteilung 1. Veröffentlichung von Bildbänden und Büchern, die sich mit der rumänischen Kultur befassen
Finanzierungsprogramme von internationalen Verlagen zur Veröffentlichung von rumänischen Bildbänden und Büchern, die sich mit der rumänischen Kultur befassen, um das Interesse an wertvollen rumänischen Werken zu fördern.

Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen
Finanzierung können internationale Verlage und Kulturinstitutionen beantragen, die Bildbände und Bücher aus folgenden Bereichen veröffentlichen: Geschichte, Geschichte der Philosophie, der Ideen, der Kunst, der Kultur, der Literatur, Kulturerbe, Sprachwissenschaft, Monographien zu Autoren.

In Frage kommende Kosten
Publishing Romania wird bis zu 75% der Gesamtkosten übernehmen, was die Honorare der Rechteinhaber und der Übersetzer, sowie die bezogenen Herstellungskosten (Layout, graphische Gestaltung, Bindung, Textverarbeitung, Papier, Druck usw. ) einschließt. Der beantragte Gesamtbetrag wird jedoch nicht 20 000 Euro pro Bildband oder 10 000 Euro pro Buch überschreiten.

Um infolge der Evaluierung finanziert zu werden, muss ein Vorschlag von 100 möglichen Punkten mindestens 70 erhalten.

Die Höhe der Förderung wird von dem vorgelegten Kostenplan des Bewerbers, in dem jeder Kostenpunkt einzeln aufgeführt wird, bestimmt.

Die Erstattung des bewilligten Betrags durch das Rumänische Kulturinstitut findet in einer Tranche statt, nur nach der Einreichung folgender Dokumente durch den Verlag:
•Belegexemplare des vertragsgemäß veröffentlichten Werks mit Erwähnung der Förderung durch das Rumänische Kulturinstitut im Impressum. Der Verlag wird gebeten, das Logo/das Handbuch für visuelle Identität des Rumänischen Kulturinstituts, das auf unserem site www.cennac.ro zur Verfügung steht, nachzuschlagen.
•Rechnungen, Bankauszüge (Kontoauszüge) oder Quittungen, die die Auszahlungen während der Gültigkeitsdauer des Förderungsvertrags belegen.

Auszahlungen, die der Verlag bereits vor Schließung des Förderungsvertags mit dem Rumänischen Kulturinstitut oder nach dem im Förderungsvertrag festgestellten Erscheinungsdatum gemacht hat, werden vom Rumänischen Kulturinstitut nicht verrechnet.

Publishing Romania wird folgendes nicht unterstützen:
•Auflagen von weniger als 1000 Exemplaren;
•Verlage, die Finanzierung für dasselbe Werk in selbstständigen Bänden in verschiedenen Sprachen beantragen;
•Neuauflagen von Werken, die eine Finanzierung vom Rumänischen Kulturinstitut bereits bekommen haben;
•Verlage, die den im Kapitel „Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen“ genannten Bedingungen nicht entsprechen;
•Betriebs- und Verwaltungskosten, Deckung von Haushaltsdefiziten, Gehälter, sonstige übliche Ausgaben;
•Werke, die politische und religiöse Propaganda treiben;
•Werke, die Diskriminierung von Geschlechtern, Rassen und Überzeugungen fördern die gegen Menschenrechte verstoßen.

Die Finanzierung wird aufgrund von Evaluierung und Auswahlverfahren genehmigt und beachtet folgendes:
•Qualitätsniveau des Verlags (nationaler und internationaler Bekanntheitsgrad, Erfahrung) – 25 Punkte
•Relevanz des gewählten Themas – 25 Punkte
•Vertriebsnetz des Verlags und Werbestrategie – 25 Punkte
•das Verhältnis zwischen der beantragten finanziellen Unterstützung und dem notwendigen Gesamtbudget für die Veröffentlichung des Werks – 25 Punkte

Einsendefrist der Anträge
Für die Frühlingssession sind die Förderungsanträge mitsamt den erforderlichen Unterlagen vom 7.März bis zum 20. April (die beiden Termine beziehen sich auf das Datum des Poststempels) einzureichen.
Für die Herbstsession sind die Förderungsanträge mitsamt den erforderlichen Unterlagen vom 1. September bis zum 20. Oktober (Datum des Poststempels) einzureichen.

Der Förderungsantrag wird folgende Unterlagen enthalten:
•das ausgefüllte Formular, das unter www.cennac.ro zu finden ist;
•Kopien der Lizenzverträge für Text, Bilder usw. in englischer oder rumänischer Übersetzung;
•eine Bescheinigung der Steuernummer von einem beglaubigten Übersetzer ins Englische oder Rumänische übersetzt;
•eine Bescheinigung des Finanzamts von einem beglaubigten Übersetzer ins Englische oder Rumänische übersetzt;
•Präsentation der am Verlagsprojekt beteiligten Autoren in englischer oder rumänischer Übersetzung;
•ein Exemplar eines kürzlich erschienenen Bildbands/Buchs und ein Katalog des Verlags.

Bitte beachten:
Per E-Mail und Fax geschickte Anträge sind unzulässig. Bitte nur per Post schicken auf folgende Adresse:
Institutul Cultural Roman
Aleea Alexandru nr 38, sect I
011824 bucuresti
ROMANIA
Unvollständige Anträge oder Anträge, die nach dem Abgabetermin eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Ansprechpersonen

Mihaela Ghiţă
Tel.: +4031 71 00 691
Fax: +4031 71 00 664
E-mail: publishingromania@icr.ro
www.cennac.ro
www.icr.ro


Schlussbestimmungen:
Finanzielle Unterstützung wird von der PUBLISHING-ROMANIA-Expertenkomission aufgrund der vollständigen Beantragungsdokumente genehmigt. Die Entscheidung der Jury öffnet die Finanzierung nur nach Begutachtung des Board of Directors des Rumänischen Kulturinstituts. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass der Verlag alle Bestimmungen des Förderungsvetrags einhält, einschließlich Erwähnung der Unterstützung des Rumänischen Kulturinstituts im Impressum.


Abteilung 2. Herausgabe von Beilagen, Themenheften oder akademischen Zeitschriften,( im folgenden auch als Publikationen bezeichnet) die sich mit der rumänischen Kultur befassen

Programm zur finanziellen Unterstützung von fremdsprachigen Publikationen, um das internationale Interesse an der rumänischen Kultur zu erhöhen.

Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen
Unterstützung kann beantragt werden von ausländischen Kultur- Kunst - und akademische Zeitschriften, die Studien über rumänische Kultur in Fremdsprachen publizieren.

In Frage kommende Kosten
Das Rumänische Kulturinstitut übernimmt bis zu 75% der Gesamtkosten, was die Honorare der Rechteinhaber und der Übersetzer sowie die bezogenen Herstellungskosten (Layout, graphische Gestaltung, Bindung, Textverarbeitung, Papier, Druck usw.) einschließt. Der bewilligte Gesamtbetrag wird jedoch nicht 8000 Euro überschreiten.

Um finanziert zu werden, muss ein Vorschlag infolge der Evaluierung von 100 möglichen Punkten mindestens 70 erhalten.

Die Höhe der Förderung wird von dem vorgelegten Kostenplan des Bewerbers, in dem jeder Kostenpunkt einzeln aufgeführt wird, bestimmt.

Die Erstattung des bewilligten Betrags durch das Rumänische Kulturinstitut findet in einer Tranche statt, nur nach Einreichung folgender:
•Belegexemplare der vetragsgemäß herausgegebenen Publikation mit Erwähnung der Förderung durch das Rumänische Kulturinstitut im Impressum. Die Publikation wird gebeten, das Logo/Handbuch für visuelle Identität des Rumänischen Kulturinstituts, das auf unserer Internetseite www.cennac.ro zur Verfügung steht, nachzuschlagen.
•Rechnungen, Bankauszüge (Kontoauszüge) oder Quittungen, die die Auszahlungen während der Gültigkeitsdauer des Förderungsvertrag belegen.

Auszahlungen, die der Herausgeber bereits vor Schliessung des Förderungsvertrags mit dem Rumänischen Kulturinstitut oder nach dem im Förderungsvertrag festgestellten Erscheinugsdatum gemacht hat, werden nicht verrechnet.

PUBLISHING ROMANIA wird folgendes nicht unterstützen:
•Beilagen, Themenhefte, akademische Zeitschriften, die den im Kapitel „Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen“ genannten Bedingungen nicht entsprechen;
•Betriebs- und Verwaltungskosten, Deckung von Haushaltsdefiziten, Gehälter, sonstige übliche Ausgaben;
•Publikationen die politische oder religiöse Propaganda treiben;
•Publikationen die Diskriminierung von Geschlechtern, Rassen und Überzeugungen die gegen die Menschenrechte verstoßen fördern.

Die Finanzierung wird aufgrund von Evaluierung und Auswahlverfahren genehmigt und beachtet folgendes
•Qualitätsniveau der Publikation ( nationaler und internationaler Bekanntheitsgrad, Erfahrung, Kohärenz und Pertinenz der Ausgabe) – 25 Punkte
•Relevanz des Inhalts der Publikation als Beitrag zur Förderung der rumänischen Kultur (Thema, Gegenstand, Autoren) – 25 Punkte
•Vertriebsnetz und Werbestrategie
•das Verhältnis zwischen der beantragten finanziellen Unterstützung und dem nötigen Gesamtbudget für die Publikation – 25 Punkte

Einsendefrist der Anträge:
Für die Frühlingssession sind die Förderungsanträge mitsamt den erforderlichen Unterlagen vom 7. März bis zum 20.April (beide Termine beziehen sich auf das Datum des Poststempels) einzusenden
Für die Herbstsession sind die Förderungsanträge mitsamt den erforderlichen Unterlagen vom 1. September bis zum 20. Oktober (Datum des Poststempels) einzusenden

Der Förderungsantrag wird folgende Unterlagen enthalten:
•Beantragungsformular, siehe www.cennac.ro;
•Kopien der Lizenzverträge für Texte, Bilder usw. in englischer oder rumänischer Übersetzung;
•eine Bescheinigung der Steuernummer von einem beglaubigten Übersetzer ins Englische oder Rumänische übersetzt;
•eine Bescheinigung des Finanzamts von einem beglaubigten Übersetzer ins Englische oder Rumänische übersetzt;
•Präsentation der Autoren oder des Autoren team in englischer oder rumänischer Übersetzung;
•Lebenslauf des Chefredakteurs;
•Themenliste der letzten herausgegebenen Publikation;
•Belegexemplare der zwei letzten Nummern der Publikation.

Bitte beachten:
Per Mail und Fax geschickte Anträge sind unzulässig. Bitte per Post auf folgende Adresse schicken:

Institutul Cultural Roman
Aleea Alexandru nr 38, sector I
011824Bucuresti
Romania
Unvollständige Anträge oder nach Abgabetermin eingesendete Anträge werden nicht berücksichtigt

Ansprechpersonen:

Mihaela Ghiţă
Tel.: +4031 71 00 691
Fax: +4031 71 00 664
E-mail: publishingromania@icr.ro
www.cennac.ro
www.icr.ro

Răzvan Purdel
Tel.: +4031 71 00 691
Fax: +4031 71 00 664
E-mail: publishingromania@icr.ro
www.cennac.ro
www.icr.ro

Schlussbestimmungen:
Finanzielle Unterstützung wird von der PUBLISHING-PROGRAMM-Expertenkommission aufgrund der vollständigen Beantragungsdokumente genehmigt. Die Entscheidung der Jury öffnet die Finanzierung nur nach der Begutachtung des Board of Directors des Rumänischen Kulturinstituts. Die Finanzierung erfolgt nur wenn der Herausgeber die Bedingungen des Finanzierungsvertrag einhält, einschliesslich Erwähnung der Unterstützung durch das Rumänische Kulturinstitut im Impressum.


Teilnahme mit eigenem Stand
Teilnahme
Weitere Links
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