Programme

» Publishing Romania
» Stipendien für Übersetzer:
Partner
Mediapartner
Publishing Romania » Bewerbung
ABTEILUNG 1 


Programm zur finanziellen Förderung ausländischer Verlage bei der Veröffentlichung von Bildbänden und/oder Büchern zur rumänischen Kultur

ZIELE

Die finanzielle Unterstützung soll das Interesse der ausländischen Verlage an wertvollen rumänischen Schöpfungen fördern.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz 186/2003


ALLGEMEINE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN

Finanzierung können ausländische Verlage als Rechtspersonen beantragen, die nationale und internationale Vertriebswege nutzen.
Nicht förderungswürdig sind Werbematerialien, Lehrbücher, Hochschulvorlesungen, Reiseführer, Kataloge.

Der Bewerber kann die Förderung von rumänischer Kultur gewidmeten Bildbänden oder Büchern aus folgenden Bereichen beantragen: Ideen- und Philosophiegeschichte, Kunst- und Kulturgeschichte, Kulturerbe, Sprachwissenschaft.
Der Bewerber kann einen oder mehrere Bereiche zur Förderung vorschlagen.

Um förderungswürdig zu sein, muß das Publikationsvorhaben:
- eine Auflage von wenigstens 1000 Stück pro Titel vorsehen
- vom antragstellenden Verlag auf Buchmessen, in dessen Internetauftritt und Katalog beworben werden.


ABLEHNUNG DER BEWERBUNGEN

Nicht unterstützt werden können Verlage, die:
- die „Allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen” nicht erfüllen
- nicht alle Unterlagen, wie sie unter “Antragstellung” angeführt sind, eingereicht haben
- praktischen oder streng technischen Charakter haben
- politische oder religiöse Hetze betreiben
- die Diskriminierung von Geschlechtern, Rassen oder Überzeugungen fördern, die den Menschenrechten zuwiderläuft.


ANTRAGSTELLUNG


Der Bewerber muß, jeweils in zwei Exemplaren, vorlegen:
- das Antragsformular
- Kopien der Autorenverträge zu Text, Illustrationen usw., von einem beglaubigten Übersetzer ins Rumänische oder ins Englische übersetzt
- eine Bescheinigung der Steuernummer, von einem beglaubigten Übersetzer ins Rumänische oder ins Englische übersetzt
- eine Bescheinigung des Finanzamts, von einem beglaubigten Übersetzer ins Rumänische oder ins Englische übersetzt
- Präsentationen der an dem Verlagsvorhaben beteiligten Autoren, von einem beglaubigten Übersetzer ins Rumänische oder ins Englische übersetzt
- ein Exemplar eines kürzlich herausgebrachten Bildbandes und/oder Buches

Bewerbungen per Fax oder Mail sind unzulässig.

Bewerbungsfrist
Bewerbungen können bis zum 7. Februar 2010 und/oder dem 7. Mai 2010 (für Verlagsvorhaben für das Jahr 2010) und bis zum 7. Oktober (für Verlagsvorhaben für das Jahr 2011) eingereicht werden.


EVALUIERUNG UND GENEHMIGUNG DER FINANZIERUNG

Die Anträge werden in drei Jurysitzungen beurteilt. Die Jury besteht aus unabhängigen Fachleuten. Zur Entscheidung werden nur vollständige und die Förderungsvoraussetzungen erfüllende Unterlagen angenommen. Die Evaluierungsergebnisse werden spätestens 45 Tage nach Eingang der Unterlagen (Poststempel- oder Eingangsdatum) bekanntgegeben.


EVALUIERUNGSKRITERIEN

Qualitätsmerkmale des Verlages (Bekanntheitsgrad im In- und Ausland, Erfahrung) (25 Punkte)
Relevanz des gewählten Thema/Gegenstandes (25 Punkte)
Vertriebsnetz des Verlags und Werbestrategie zu dem Bildband/Buch (Zielgruppe, Auflage, Preis, Vertriebs-, Werbemaßnahmen) (25 Punkte)
Kapazität und Möglichkeiten des Verlags, das Projekt zu realisieren (Planungssicherheit hinsichtlich Zeit und Ressourcen, Kosten-Nutzen-Analyse) (25 Punkte)


FINANZIERUNGSHÖHE

Das Rumänische Kulturinstitut übernimmt bis zu 100 % der Autoren- und Übersetzerhonorare sowie der Herstellungskosten (Umbruch, Bildverarbeitung, Umschlag, Korrektur, Papier, Druck), die Gesamtkosten dürfen jedoch 30 000 Euro/Projekt bei Bildbänden und 15 000 Euro/Projekt bei Büchern nicht überschreiten.

Um finanziert zu werden, muß ein Vorschlag von 100 möglichen Punkten mindestens 60 erhalten.

Die Finanzierungshöhe richtet sich nach dem Kostenplan, den der Bewerber vorlegt und in dem jeder Kostenpunkt einzeln aufgeführt wird.

Die Autorenrechte sind in den Verlagskosten eingeschlossen, und der Bewerber verpflichtet sich, mit den Einrichtungen/Personen, die die Rechte besitzen, Verträge abzuschließen.


ZAHLUNGSWEISE

Die Finanzierung wird insgesamt genehmigt und setzt das Vorliegen des Vertrags über die Autorenrechte voraus. Die Zahlung erfolgt nach der Veröffentlichung des Bildbandes/Buches bei Vorlage der Belege. Vorschüsse werden keine gewährt. Es werden nur Kosten übernommen, die bei der Abwicklung des Projektes nach der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags mit dem Rumänischen Kulturinstitut anfallen.

Der Band ist mit einem Hinweis auf die finanzielle Förderung zu versehen: „Veröffentlicht mit Unterstützung des Rumänischen Kulturinstituts”. Der Verleger muß 15 Belegexemplare sowie die Rechnungen zu den angefallenen Herstellungs- und Übersetzungskosten vorlegen.
Für die Verlagsprojekte des Jahres 2010 erfolgt die Zahlung der Förderung spätestens zum 10. Dezember 2010, für jene bis zum Ende des Jahres 2011 sind die Belege spätestens zum 10. Dezember 2011 vorzulegen.

Die Zahlung erfolgt in Euro nach dem offiziellen Kurs der Rumänischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung.
Falls der Antragsteller das Projekt nicht zu den vertraglich vorgesehenen Bedingungen verwirklicht, verliert er den Anspruch auf die Finanzierung, ohne daß das Rumänische Kulturinstitut irgendeine Haftung übernimmt.

Kontaktperson:

Simona Brinzaru
Aleea Alexandru nr. 38
011824 Bucureşti
Tel.: 40 31 7100608/655
Fax: 40 31 7100639/607
E-mail: publishingromania@icr.ro

Mihaela Ghiţă
Tel.: +4031 71 00 691;
Fax: +4031 71 00 664;
E-mail: publishingromania@icr.ro

ABTEILUNG 2

Programm zur finanziellen Förderung von fremdsprachigen Publikationen/Medien bei der Herausgabe von Beilagen, Themenheften oder Zeitschriften mit Studien zur rumänischen Kultur und Zivilisation


ZIELE

Die finanzielle Unterstützung soll zum Interesse der fremdsprachigen Publikationen/Medien an wertvollen rumänischen Schöpfungen beitragen und deren Verbreitung im Ausland fördern.

Außerdem soll das Programm das Erscheinen oder die Entwicklung akademischer Publikationen ermutigen, die sich Rumänienstudien widmen und in denen Artikel, Interviews oder Abhandlungen zur Literatur, Kultur, Gesellschaft und Geschichte Rumäniens erscheinen und die dadurch ein Forum für den Dialog zwischen Fachleuten und neue theoretische Ansätze bieten.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz 186/2003


ALLGEMEINE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN (KUMMULATIV)

Finanzierung können ausländische Kultur- und Kunstzeitschriften mit Studien zu Rumänien aus welchem Land immer (außer Rumänien), unabhängig von ihrer Rechtsform, beantragen, die in einer Fremdsprache erscheinen und nationale und internationale Vertriebswege, einschließlich in Rumänien, nutzen.
Förderungswürdig sind Zeitschriften, die Themenhefte oder -beilagen veröffentlichen wollen, die der rumänischen Kultur und Zivilisation gewidmet sind.
Nicht förderungswürdig ist die Herausgabe von Lehrbüchern, Hochschulvorlesungen, Reiseführern, Katalogen und Werbematerial.
Bei Zeitschriften, die sich der rumänischen Thematik widmen, muß die Bewerbung sich auf alle im Laufe des Jahres 2010 erscheinenden Nummern beziehen.


ABLEHNUNG DER BEWERBUNGEN

Nicht unterstützt werden können Beilagen oder Sonderhefte, die:
- vor der Finanzierungszusage des Rumänischen Kulturinstituts veröffentlicht worden sind
- die „Allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen” nicht erfüllen
- nicht alle Unterlagen, wie sie unter “Antragstellung” angeführt sind, eingereicht haben
- praktischen oder streng technischen Charakter haben
- politische oder religiöse Hetze betreiben
- die Diskriminierung von Geschlechtern, Rassen oder Überzeugungen fördern, die den Menschenrechten zuwiderläuft.


ANTRAGSTELLUNG

Der Bewerber muß, jeweils in zwei Exemplaren, vorlegen:
- das Antragsformular
- eine Bescheinigung der Steuernummer
- eine Bescheinigung des Finanzamts
- eine Präsentation der an der Publikation beteiligten Autoren/Mitarbeiter
- einen Lebenslauf des Chefredakteurs
- eine Liste des Redaktionskomitees
- eine Themenliste für Sonderhefte
- eine Themenliste für Beilagen
- die letzten beiden Nummern der Zeitschrift oder der Beilage
- Kopien der Artikel, die veröffentlicht werden sollen (wenn möglich)
- Kopien der Autoren-/Übersetzerverträge

Bewerbungsfrist
Bewerbungen können bis zum 7. Februar 2010 und/oder dem 7. Mai 2010 (für Vorhaben für das Jahr 2010) und bis zum 7. Oktober (für Vorhaben für das Jahr 2011) eingereicht werden.
Bewerbungen per Fax oder Mail sind unzulässig.


EVALUIERUNG UND GENEHMIGUNG DER FINANZIERUNG

Die Anträge werden in drei Jurysitzungen beurteilt. Die Jury besteht aus unabhängigen Fachleuten. Zur Entscheidung werden nur vollständige und die Förderungsvoraussetzungen erfüllende Unterlagen angenommen. Die Evaluierungsergebnisse werden spätestens 45 Tage nach Eingang der Unterlagen (Poststempel- oder Eingangsdatum) bekanntgegeben.


EVALUIERUNGSKRITERIEN

Qualitätsmerkmale der Zeitschrift (Bekanntheitsgrad im In- und Ausland, Erfahrung, publizistische Kohärenz und Nachhaltigkeit, Druckqualität) (25 Punkte)
Relevanz des Sonderheftes/der Beilage hinsichtlich des Beitrags zur Verbreitung der rumänischen Kultur in der Welt (Qualität des Themas, der Inhalts, der Autoren) (25 Punkte)
Vertriebsnetz und Werbestrategie (Zielgruppe, Auflage, Preis, Vertrieb) (25 Punkte)
Kapazität und Möglichkeiten der Publikation/des Mediums, das Projekt zu realisieren (Planungssicherheit hinsichtlich Zeit und Ressourcen, Kosten-Nutzen-Analyse) (25 Punkte)


FINANZIERUNGSHÖHE

Das Rumänische Kulturinstitut übernimmt bis zu 100 % der Autoren- und Übersetzerhonorare sowie der Herstellungskosten (Umbruch, Bildverarbeitung, Umschlag, Korrektur, Papier, Druck) für die Themenhefte, Beilagen und Zeitschriften mit Studien über Rumänien.

Um finanziert zu werden, muß ein Vorschlag von 100 möglichen Punkten mindestens 60 erhalten.

Die Finanzierungshöhe richtet sich nach dem Kostenplan, den der Bewerber vorlegt und in dem jeder Kostenpunkt einzeln aufgeführt wird.


ZAHLUNGSWEISE

Die Finanzierung wird insgesamt genehmigt und erfolgt nach der Veröffentlichung der Beilage oder des Sonderheftes. Vorschüsse werden keine gewährt. Es werden nur Kosten übernommen, die bei der Abwicklung des Projektes nach der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags mit dem Rumänischen Kulturinstitut anfallen.

Im Falle von Zeitschriften mit Studien zu Rumänien kann die Finanzierung in mehreren Abschnitten gewährt werden, nach dem Erscheinen jeder einzelnen Nummer.

Die Veröffentlichung ist mit einem Hinweis auf die finanzielle Förderung zu versehen: „Veröffentlicht mit Unterstützung des Rumänischen Kulturinstituts”. Der Verleger muß 10 Belegexemplare sowie die Rechnungen zu den angefallenen Herstellungs- und Übersetzungskosten vorlegen.

Die Zahlungsanforderungen sind bis spätestens zum 10. Dezember 2010 einzureichen.

Die Zahlung erfolgt in Euro nach dem offiziellen Kurs der Rumänischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Falls der Antragsteller das Projekt nicht zu den vertraglich vorgesehenen Bedingungen verwirklicht, verliert er den Anspruch auf die Finanzierung oder muß sie, wenn sie (bei Zeitschriften mit Studien zu Rumänien) in mehreren Abschnitten erfolgt ist, erstatten.



Kontaktperson:
Simona Brinzaru
Aleea Alexandru nr. 38
011824 Bucureşti
Tel.: 40 31 7100608/655
Fax: 40 31 7100639/607
E-mail: publishingromania@icr.ro 
www.icr.ro



Teilnahme mit eigenem Stand
Teilnahme
Weitere Links
» Romanian Books in Print
» "On Translation" Buch Wien 2008
» Literature Across Frontiers